Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS-Abkommen) der Weltzollorganisation bildet die Grundlage der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die KN ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis für den Außenhandel und schafft die Basis des EU-Zolltarifs.
Demnach ist jedes Handelsgut im grenzüberschreitenden Warenverkehr außerhalb der EU mit einer sogenannten Codenummer/Zolltarifnummer in der Zollanmeldung zu versehen. Für die Einfuhrseite erfolgt die Verschlüsselung der Warenbeschreibung auf der 11-stelligen Codenummer und im Bereich der Ausfuhr auf der 8-stelligen Zolltarifnummer/Kombinierten Nomenklatur. Auf Basis des Harmonisierten Systems sind die ersten 6-Stellen der Warenbezeichnungen und Zolltarifnummern prinzipiell weltweit einheitlich.
Anhand von odenummern/Zolltarifnummern für Waren bestimmen sich je nach Geschäftsrichtung (Einfuhr oder Ausfuhr) die Zölle, Steuern, Verbote und Handelsbeschränkungen (z. B. Exportkontrolle), Antidumpingregelungen, Ausgleichszölle, Genehmigungs- und Lizenzverfahren, Zollkontingente sowie Präferenzkalkulationen. Daher ist die korrekte Einreihung von Waren in den EU-Zolltarif im Handel mit Drittländern von großer Bedeutung.
Die Konsequenzen einer fehlerhaften Eintarifierung können vielseitig sein, wie z. B. die Ausstellung von falschen Präferenznachweisen, die Nichtbeachtung von Ausfuhrgenehmigungspflichten oder die Ermittlung von unkorrekten Zollabgaben.
Anhand von Ihren Produkten, erklären und zeigen wir Ihnen wie Sie bei der Eintarifierung vorgehen, und wie Sie sich in den einzelnen Listen (Hilfsmittel) bewegen. EZT-online z.b.