Dies umfasst das nichtpräferenzielle Warenursprungsrecht und das Präferenzrecht.
Präferenzen führen beim Import und Export in die jeweiligen Bestimmungsländer zu Zollfreiheit bzw. Zollermäßigung.
Anfordern der Langzeitlieferantenerklärungen
Durchführen der Präferenzkalkulationen nach den jeweiligen Ursprungsregeln